Aktuelles aus Steuern und Wirtschaft

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/ Steuern (DATEV magazin)
Das FG Düsseldorf hatte über die Kfz-Steuerbefreiung für einen auf eine kommunalen Anstalt des öffentlichen Rechts zugelassenen Zentralachsanhänger zu entscheiden (Az. 4 K 722/24 Verk).

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Das FG Düsseldorf hatte darüber zu entscheiden, ob die Einkünfte einer in der Schweiz ansässigen Tochtergesellschaft der Klägerin in Deutschland der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem AStG unterliegen (Az. 1 K 2666/19).

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Der Bundestag hat am 14.11.2024 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen in der vom Rechtsausschuss erweiterten Fassung (BT-Drs. 20/13647) angenommen.

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Aussetzung der Vollziehung wegen verfassungsrechtlicher Zweifel an der Höhe des Aussetzungszinssatzes ist nur für Zinszeiträume ab dem 01.01.2019 und lediglich in Höhe der gesetzlichen Spreizung der Aussetzungszinsen und der Nachzahlungszinsen von 0,35 Prozent für jeden Monat zu gewähren. So der BFH (Az. VI B 35/24(AdV).

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Der Buchwertantrag nach § 3 Abs. 2 Satz 1 UmwStG 2006 kann in der notariellen Urkunde über die Umwandlung, von der der Notar dem zuständigen Finanzamt nach § 54 Abs. 1 der EStDV eine beglaubigte Abschrift übersendet, gestellt werden. Dies entschied der BFH (Az. IV R 8/22).

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Der BFH hat zu Fragen der Festsetzung und Auszahlung eines Solidaritätszuschlagsguthabens auf das Körperschaftsteuerguthaben entschieden (Az. I R 49/21).

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Der BFH hatte zu entscheiden, ob es sich bei der Abgabe einer Steuererklärung nach einer Schätzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung um einen Änderungsantrag i. S. d. § 171 Abs. 3 AO handelt (Az. IV R 9/22).

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Der BFH hatte zu entscheiden, ob der aus einer Einlage eines Kommanditisten resultierende ausgleichs- oder abzugsfähige Verlust i. S. d. § 15a EStG um in Vorjahren getätigte Mehrentnahmen zu mindern und der verrechenbare Verlust entsprechend zu erhöhen ist, soweit eine nach § 15a Abs. 3 Satz 1 EStG vorzunehmende Gewinnzurechnung unterblieben ist (Az. IV R 10/22).

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Nur solche vom Arbeitnehmer getragenen Aufwendungen können den geldwerten Vorteil aus der Überlassung des Fahrzeugs als Einzelkosten mindern, die bei einer (hypothetischen) Kostentragung durch den Arbeitgeber Bestandteil dieses Vorteils und somit von der Abgeltungswirkung der 1 %-Regelung erfasst wären. Dies entschied der BFH (Az. VIII R 32/20).

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Der BFH nimmt Stellung zu der Frage der Qualifikation einer Stiftung, deren Haupttätigkeit in der Veräußerung und dem Halten von Beteiligungen bestand, als Finanzunternehmen aufgrund (unentgeltlicher) Übertragung von im Stiftungsgeschäft zugesicherten Aktienanteilen durch den Stifter auf die Stiftung und deren wenige Tage nach Stiftungsgründung erfolgte Veräußerung (Az. I R 46/20).