Aktuelles aus Steuern und Wirtschaft

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/ Steuern (DATEV magazin)
Das BMF hat am 22.12.2023 ein Schreiben (Az. III C 3 – S-7015 / 22 / 10003 :001) zum Umsatzsteuer-Anwendungserlass: Änderungen zum 31.12.2023 (Einarbeitung von Rechtsprechung und redaktionellen Änderungen) veröffentlicht.

/ Wirtschaft (DATEV magazin)
Zum Jahreswechsel befragt das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) traditionell deutsche Branchenverbände nach der aktuellen Geschäftslage und ihrem Blick auf das neue Jahr. Selten war die Lage so düster wie derzeit, und selten war die Prognose so pessimistisch.

/ Steuern (DATEV magazin)
Das Bundesamt für Justiz verkündet in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz die lang ersehnte Kunde: Bis 02.04.2024 droht Unternehmen für noch nicht veröffentlichte Jahresabschlüsse 2022 kein Ordnungsgeldverfahren. Darauf weist der DStV hin.

/ Steuern (DATEV magazin)
Das BMF übersendet die Neufassung der Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes (Az. IV B 5 - S-1340 / 23 / 10001 :001).

/ Wirtschaft (DATEV magazin)
Mehr Unternehmen in Deutschland wollen Beschäftigte einstellen. Das ifo Beschäftigungsbarometer stieg im Dezember auf 96,5 Punkte, nach 95,9 Punkten im November.

/ Wirtschaft (DATEV magazin)
Die Importpreise waren im November 2023 um 9,0 % niedriger als im November 2022. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat im Oktober 2023 bei -13,0 % und im September 2023 bei -14,3 % gelegen.

/ Steuern (DATEV magazin)
Das BMF hat zur steuerlichen Behandlung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen Stellung genommen (Az. IV B 2 - S-1300 / 21 / 10024 :005).

/ Steuern (DATEV magazin)
Das BMF hat die Vordrucke zur Grenzgängerbesteuerung nach dem DBA-Schweiz überarbeitet und veröffentlicht (Az. IV B 2 - S-1301-CHE / 21 / 10019 :028).

/ Steuern (DATEV magazin)
Ab dem 01.01.2024 ist auf die Umsätze für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen der allgemeine Steuersatz von 19 % anzuwenden. Zur Vermeidung von Übergangsschwierigkeiten wird lt. BMF zugelassen, dass auf diese Umsätze, die in der Nacht vom 31.12.2023 zum 01.01.2024 ausgeführt werden, der bis zum 31.12.2023 geltende ermäßigte Steuersatz von 7 % angewandt wird (Az. III C 2 - S-7220 / 22 / 10001 :009).

/ Steuern (DATEV magazin)
Mit dem BMF-Schreiben wird die Liste der amtlichen Beschaffungsstellen nach dem Stand vom 1. Januar 2024 bekannt gegeben (Az. III C 3 - S-7492 / 19 / 10001 :006).