Aktuelles aus Steuern und Wirtschaft

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/ Steuern (DATEV magazin)
Die nach einem Doppelbesteuerungsabkommen steuerfreien Einkünfte unterliegen keinem Progressionsvorbehalt, wenn sich ihre - weitergehende - Steuerfreiheit im Inland aus nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünften ergibt (hier: § 3 Nr. 6 EStG). Die Steuerfreiheit gem. § 3 Nr. 6 EStG findet auch bei der Invaliditätsentschädigung eines Wehrdienst- bzw. Kriegsgeschädigten aus öffentlichen Mitteln eines Drittstaates Anwendung. So das FG Baden-Württemberg (Az. 9 K 2651/21).

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Beteiligt sich ein Arbeitnehmer kapitalmäßig an seinem Arbeitgeber, kann die Beteiligung eigenständige Erwerbsgrundlage sein, sodass damit in Zusammenhang stehende Erwerbseinnahmen und Erwerbsaufwendungen in keinem einkommensteuerrechtlich erheblichen Veranlassungszusammenhang zum Arbeitsverhältnis stehen. Der Arbeitnehmer nutzt in diesem Fall sein Kapital als eine vom Arbeitsverhältnis unabhängige und eigenständige Erwerbsgrundlage zur Einkünfteerzielung. Die daraus erzielten laufenden Erträge sind dann keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, sondern solche aus Kapitalvermögen. So das FG Baden-Württemberg (Az. 5 K 1635/20).

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Das FG Baden-Württemberg hatte sich mit der Dividendenbesteuerung von Ausschüttungen einer chinesischen Kapitalgesellschaft an Anteilseigner mit Wohnsitz im Inland auseinanderzusetzen (Az. 1 K 2898/21).

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Das Besteuerungsrecht gemäß § 50i EStG greift nicht nur in sog. Wegzugsfällen, sondern auch im Fall der Schenkung eines zum Sonderbetriebsvermögen einer inländischen Kommanditgesellschaft gehörenden Anteils an einer Private Limited an einen im Ausland ansässigen Mitunternehmer. So das FG Baden-Württemberg (Az. 14 K 880/20).

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Aufgrund des Jahressteuergesetzes 2022 vom 16. Dezember 2022 hat das BMF sein Schreiben vom 19. Mai 2022 neu gefasst (Az. IV C 1 - S-2252 / 19 / 10003 :011).

/ Steuern (DATEV magazin)
Das Unionsrecht steht weder der Verpflichtung zur Erhebung von Informationen noch dem Steuerabzug nach einer nationalen Steuerregelung entgegen. Die Verpflichtung zur Benennung eines Steuervertreters stellt hingegen eine unverhältnismäßige Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs dar. So der EuGH in einer Rechtssache betreffend das Immobilienvermittlungsportal Airbnb (Rs. C-83/21).

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Das BMF hat vor dem Hintergrund der bis zum 31.12.2023 verlängerten befristeten Anwendung des ermäßigten Steuersatzes der Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen die Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2023 aktualisiert (Az. IV A 8 - S-1547 / 19 / 10001 :004).

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Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob es hinsichtlich der auf Ermessensfehler zu überprüfenden Gründe allein auf die Sachlage zum Zeitpunkt der Einspruchsentscheidung ankommt oder ob die Sachlage zum Zeitpunkt der Prüfungsanordnung relevant ist (Az. XI R 32/19).

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Der BFH entschied, dass die Beförderung kranker oder verletzter Personen oder solcher mit Behinderung durch einen hierfür anerkannten Unternehmer als „eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistung“ i. S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL steuerfrei ist (Az. XI R 25/20).

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Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob die Umsätze eines gemeinnützigen Sportvereins dem ermäßigten Steuersatz gem. § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG unterliegen können, wenn der Sportverein einzelnen Spielern pauschale Aufwandsentschädigungen zahlt, die die Nichtbeanstandungsgrenze für die Beurteilung der Zweckbetriebseigenschaft von 400 Euro monatlich übersteigen (Az. XI R 11/19).