Aktuelles aus Steuern und Wirtschaft

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/ Steuern (DATEV magazin)
Das FinMin Baden-Württemberg teilt die Änderungen der gleich lautenden Erlasse zu Anwendungsfragen zur Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen nach § 8 Nr. 1 GewStG in der Fassung des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 mit (Az. FM3 - G-422-2 / 114).

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Das BMF gibt den Baupreisindex zur Anpassung der Normalherstellungskosten aus der Anlage 42 zum BewG auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022 bekannt (Az. IV C 7 - S-3266 / 22 / 10001 :001).

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Das BMF hat sein Schreiben vom 07.06.2010 (BStBl I S. 582) „Allgemeine Hinweise zur Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen nach § 33a Abs. 1 EStG als außergewöhnliche Belastung“ überarbeitet (Az. IV C 8 - S-2285 / 19 / 10003 :001).

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Das BMF hat sein Schreiben vom 07.06.2010 (BStBl I S. 588) zur Berücksichtigung von Aufwendungen für den Unterhalt von Personen im Ausland als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Abs. 1 EStG überarbeitet (Az. IV C 8 - S-2285 / 19 / 10002 :001).

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Die obersten Finanzbehörden der Länder machen eine Allgemeinverfügung zur Zurückweisung von Einsprüchen und Änderungsanträgen zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Abzugs einer zumutbaren Belastung bei der Berücksichtigung von Krankheits- und Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen bekannt (Az. FM3 - S-0338-2 / 2).

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Der BFH entschied, dass Unterhaltsleistungen an in Deutschland (lediglich) geduldete (= Aussetzung der Abschiebung), nicht unterhaltsberechtigte Angehörige weder nach § 33a EStG noch nach § 33 EStG als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sind (Az. VI R 40/19).

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Ist über die Frage, ob der Kläger eine Reinvestitionsrücklage nach § 6b EStG, die er in seinem landwirtschaftlichen Einzelunternehmen gebildet hatte, auf die beigeladene Personengesellschaft übertragen durfte, im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung des Klägers zu entscheiden oder im Rahmen der Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Personengesellschaft? Dazu hat der BFH Stellung genommen (Az. IV R 7/19).

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Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob das auf einen ausländischen Trust übertragene Vermögen nicht in den Nachlass fällt, wenn sich der Erblasser eine umfassende Vermögensverfügungsbefugnis vorbehalten hat, sodass der Trust über das Vermögen im Verhältnis zum Erblasser nicht tatsächlich und rechtlich frei verfügen kann (Az. II R 13/19).

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Der BFH hat zur Frage Stellung genommen, ob Ausschüttungen eines US-Trusts als Schenkung auch bei (teilweiser) ertragsteuerlicher Erfassung § 7 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 ErbStG unterfallen (Az. II R 31/19).

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Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob das italienische Rechtsinstitut der Erbschaftsannahme eine aufschiebende Bedingung i. S. des § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ErbStG darstellt, weshalb die Steuer nicht zum Todestag, sondern erst mit der Ausübung dieses Rechts entsteht (Az. II R 39/19).