Aktuelles aus Steuern und Wirtschaft

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/ Steuern (DATEV magazin)
Der BFH nimmt Stellung zu einer möglichen teleologischen Reduktion des § 6 Abs. 5 Satz 6 EStG entsprechend der Rechtsprechung zu § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG (Az. XI R 43/20).

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Der Unternehmer kann für eine in einem anderen Mitgliedstaat erbrachte steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung im Inland keinen Anspruch auf Steuerminderung geltend machen. So entschied der BFH (Az. V R 4/21).

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Der BFH hat sich mit Fragen zur Teilwertabschreibung von Rückübertragungsforderungen aus Wertpapierdarlehen, zur Einbeziehung von Rentendeckungsrückstellungen bei der Ermittlung von Minderungsbeträgen nach § 20 Abs. 2 KStG und zur Zusammensetzung eines Fondsaktiengewinns bei Anteilserwerb vor dem 1. Januar 2003 und Anteilsrückgabe im Jahr 2005 auseinandergesetzt (Az. I R 40/17).

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Der BFH hatte zu entscheiden, ob bei schenkweiser Begründung stiller Gesellschaften zwischen dem Inhaber einer Einzelpraxis und seinen minderjährigen Kindern bei Einschaltung eines Ergänzungspflegers von einer endgültigen Vermögensverschiebung auszugehen ist, sodass die an die Kinder ausgekehrten Gewinnbeteiligungen als Betriebsausgaben den Gewinn mindern (Az. VIII R 17/19).

/ Steuern (DATEV magazin)
Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob Zahlungen zur Wiederauffüllung der durch den Versorgungsausgleich gekürzten Rentenanwartschaft von bereits beim Versorgungswerk erworbenen Anwartschaften in Höhe des im Jahr des Rentenbeginns maßgebenden Prozentsatzes (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG) sofort als vorweggenommene Werbungskosten bei den sonstigen Einkünften abziehbar sind oder ob es sich dabei um einen dem Sonderausgabenabzug unterliegenden Beitrag handelt (Az. X R 4/19).

/ Steuern (DATEV magazin)
Der BFH entschied in der streitigen Frage, ob ein Entnahmegewinn nach § 4 Abs. 1 Satz 3 und 4 EStG in der für das Jahr 2013 geltenden Fassung anzusetzen ist, weil bei einer personallosen Betriebsstätte Wirtschaftsgüter nicht mehr dieser, sondern ab dem 01.01.2013 aufgrund einer Zuordnung nach der sog. Personalfunktion vollständig der ausländischen Geschäftsleitungsbetriebsstätte zuzuordnen seien (Az. I B 44/21).

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Der BFH hatte zu entscheiden, ob Kapitalerträge, die einer GbR für die Kapitalüberlassung an eine KG auf ihren Vorschusskonten gutgeschrieben wurden, unter Berücksichtigung der Grundsätze zum Nahestehen i. S. des § 32d Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 Buchst. a EStG der tariflichen Einkommensteuer oder der Abgeltungsteuer unterliegen (Az. VIII R 8/18).

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Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob in Fällen, in denen im Rahmen eines Regel-Insolvenzverfahrens vom Insolvenzschuldner eine Restschuldbefreiung beantragt und diese ihm erteilt worden ist, die zugunsten des Insolvenzverwalters festgesetzte Tätigkeitsvergütung, die von einem Insolvenzverwalteranderkonto gezahlt wurde, im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung des (früheren) Insolvenzschuldners als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen ist (Az. VI R 41/18).

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Der BFH entschied, dass Beiträge zur Altersvorsorge sowie zu einer Kranken- und Pflegeversicherung auch bei steuerfreien Gehältern und Renten aus dem EU-Ausland als Sonderausgaben absetzbar sind, wenn der Steuerpflichtige für die jeweilige Versicherung im Ausland keine steuerliche Entlastung erhält. In einer weiteren Entscheidung hat der BFH zudem klargestellt, dass Beiträge zu einer bestimmten Versicherungssparte, die bereits im Rahmen der Besteuerung im ausländischen Beschäftigungsstaat zum Abzug zugelassen sind, nicht nochmals in Deutschland steuermindernd berücksichtigt werden können (Az. X R 11/20 und X R 28/20).

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Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Beteiligung des alleinigen Kommanditisten an der Komplementär-GmbH auch dann zu dessen Sonderbetriebsvermögen gehört, wenn zwar die Führung der Geschäfte der KG gegenüber den von der Komplementär-GmbH unterhaltenen eigenen Geschäftsbetrieb von untergeordneter Bedeutung ist, die Gesellschaft jedoch von dem Kommanditisten gezielt zur Gründung einer (gewerblich geprägten) Einmann-GmbH & Co. KG genutzt wurde, um in diese Immobilien aus einem ruhenden Gewerbebetrieb ohne Aufdeckung stiller Reserven überführen zu können (Az. IV R 15/19).